WEG Recht in München

Fachanwalt WEG-Recht München

Rechtsanwalt Matthias Schwarzer ist auch Fachanwalt für WEG Recht München

Fachanwalt WEG-Recht München Matthias Schwarzer
Rechts- & Fachanwalt für Miet- & WEG-Recht Matthias Schwarzer
Ihr Draht zum Rat: 089/5480399, per WhatsApp
Rechtsanwalt Matthias Schwarzer – Fachanwalt für WEG-Recht in München

ist Mitglied im DAV und der Arbeitsgemeinschaft für WEG – Recht.

Fachanwalt für Miet- & WEG-Recht Matthias Schwarzer hat sein Referendariat beim OLG München absolviert; sein Studium fand an der FU Berlin statt.

Der Geschäftssitz von Fachanwalt Matthias Schwarzer in München befindet sich in zentraler Lage in der Innenstadt.

Gegenüber befindet sich das Amtsgerichts München (AG) und liegt in direkter Nähe zu den Landgerichten München I + II (LG), sowie dem Oberlandesgericht München (OLG) (Stachus).

Fachanwalt München

Hier finden Sie die Rechtsanwaltskanzlei Weber Schwarz & Schwarzer in München:

WEG-Recht – Fachanwalt München

Das Rechtsgebiet umfasst eine Vielzahl einzelner Rechtsproblembereiche.

Zum Beispiel Anfechtungen von Beschlüssen, baulichen Veränderungen, Grundstücksrecht, Wirtschaftsplan und Vieles mehr, dabei ist Ihnen Fachanwalt für WEG-Recht Matthias Schwarzer behilflich.

Fachanwalt für WEG-Recht in München Matthias Schwarzer

wird Ihnen mit Kompetenz und Freude bei der Beratung, vorgerichtlichen Vertretung und Prozessführung im WEG-Recht deutschlandweit zur Seite stehen, deshalb informieren Sie sich über mich.

Forderungsbeitreibung – Rechtsanwalt München

Wir setzen effektiv und konsequent Ihre Forderungen durch, deshalb sind wir spezialisiert, ob Anfechtung von Beschlüssen, Forderungseinzug von Wohngeld oder anderes, immer stehen wir zu Ihrer Verfügung. Wir setzen Ihre Forderungen mit Kompetenz, Leidenschaft und Nachhaltigkeit durch.  Deshalb wird Sie Fachanwalt für WEG-Recht Matthias Schwarzer aus München unterstützen. Rechtsanwalt und Fachanwalt Matthias Schwarzer  setzt Ihre berechtigten Forderungen nachhaltig durch, aus diesem Grund lesen Sie zu Ihrer Information die Bewertungen über ihm.

Was muss der Fachanwalt zwingend mitbringen ?

Der Anwalt, welcher sich um die Lösung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Vorkommnissen rund um das WEG-Recht bemüht, muss ein hohes Maß an Qualifikation mitbringen. Deshalb muss ein Anwalt, der sich mit dem Thema Wohnungseigentumsrecht beschäftigt ein hohes Maß an juristischen Kenntnissen und Verständnis mitbringen. Mangels geschriebener Regelungen ist ein Großteil der Urteile ein Ausfluss richterlicher Rechtsfindung. Deshalb fordert das Rechtsgebiet vom spezialisierten Juristen aufmerksame Verfolgung der Rechtsprechung.

Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die z.B. auf dem Fachgebiet des WEG–Rechts besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen können. Die Rechtsanwaltskammer München verleiht den Titel „Fachanwalt für WEG–Recht“ in MünchenVorher wird intensiv entsprechend der Fachanwaltsordnung geprüft, ob der jeweilige Rechtsanwalt die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Der Anwalt weist nach, dass er auf dem Fachgebiet WEG–Recht in München über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Diese müssen erheblich darüber hinausgehen, was der Rechtsanwalt üblicherweise durch die Ausbildung und die praktischen Erfahrung erlernt. Der Anwalt kann die Verleihung des Fachanwaltstitels für WEG–Recht in München beantragen. Vorher muss der Rechtsanwalt in der Regel einen mindestens 120 Stunden umfassenden Fachkurs absolvieren und mehrere Klausuren bestehen. Darüberhinaus muss eine bestimmte Zahl von bearbeiteten Fällen im Fachgebiet WEG–Recht belegt werden.

Wer die Bezeichnung Fachanwalt für WEG–Recht führt, muss auch in München jährlich belegen, dass er  sich fortbildet. Deshalb muss er im vorgeschriebenen Umfang fachliche Fortbildungen besucht haben.

Das Rechtsgebiet

Das WEG-Recht umfasst alle Regelungen über das Eigentum am formal geteilten Grundstück, das heißt nicht tatsächlich geteilten Grundstücken und Gebäuden. Das WEG enthält abschließende Regelungen zur Begründung von Wohneigentum, zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, zur Verwaltung. Deshalb befragen Sie einen Rechtsanwalt. Darüber hinaus kommen Verfahrensvorschriften hinzu, die neben der gerichtlichen Zuständigkeit, Klage- und Kostenerstattungsmöglichkeiten regeln. In § 1 Wohnungseigentumsgesetz werden relevante Begriffe definiert. Danach ist Wohnungseigentum das Sondereigentum an einer Wohnung, verbunden mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. Zu diesem gehört auch das Wohnungseigentum. Wichtiger Bestandteil des Wohnungseigentumsrechts sind die Regelungen bezüglich des Gemeinschaftseigentum, des Rechts auf Mitgliedschaft in der Wohnungseigentümergemeinschaft etc. Deshalb benötigen Sie einen Spezialisten.

 

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